Für jede Übersetzungsanfrage erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der vom Kunden bei Auftragserteilung unterschrieben wird.
Der Voranschlag wird nach den gültigen Tarifen erstellt. Wird zwischen den Parteien nichts Gegenteiliges vereinbart, ist die vereinbarte Frist nicht zwingend.
Wird im Kostenvoranschlag nichts anders vereinbart, werden die Dienstleistungen bei Rechnungserhalt fällig. Übersteigt ein Auftrag den Bruttobetrag von 500 Euro, ist eine Anzahlung von 30% bei Auftragserteilung zu leisten.
Com-Office verpflichtet sich, alle ihr überlassenen Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
Wird eine Übersetzung vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen beanstandet, gilt diese als angenommen und ist somit am Fälligkeitsdatum vollständig zu begleichen.
Bei begründeter Beanstandung bessert Com-Office die gelieferte Arbeit nach oder ersetzt diese innerhalb einer gewährten Frist. Erbringt Com-Office keine hinreichende Nachbesserung, wird ein Preisnachlass gewährt.
Der Kunde kann keine Arbeiten beanstanden, die von Dritten geändert wurden.
Com-Office hat eine Berufshaftpflichtversicherung unter der Police
AGF Nr. 38264805 abgeschlossen.